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Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit, wenn überhaupt, nur teilweise ab. Sie soll es dem Pflegebedürftigen im Grundsatz ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist jedoch bei weitem keine Vollversicherung. Sie stellt lediglich eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.

Ob genügend Geld für den Ernstfall vorhanden ist, zeigt sich meistens leider erst dann, wenn es vielleicht sogar schon zu spät ist. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für einen stationären Pflegeplatz betragen in Deutschland derzeit ca. 3.300 EUR. Reichen die Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, werden sämtliche vorhandene Vermögenswerte sowie alle weiteren Einkommen (z.B. Ihre Sparbücher, Ihre Altersrente oder sogar auch Ihr Haus etc.) herangezogen. Sind diese aufgebraucht, werden die Kosten für den Pflegebedarf fortan von den unterhaltspflichtigen Ehepartnern und Verwandten des 1. Grades (d. h. Ihren Kinder und Eltern) eingefordert.

Der Grad der Hilfsbedürftigkeit ist maßgebend dafür, wie hoch die jeweilige Leistung ist. Hierzu wurden drei Pflegestufen festgelegt. Somit sind auch die Höchstbeträge für die jeweiligen Leistungen durch die Pflegeversicherung festgelegt, die sich in drei Stufen gliedern:



Pflegestufe I
Erheblich pflegebedürftig (max. Leistung der ges. PV: 440,00 EUR)
Pflegestufe II
Schwerpflegebedürftig (max. Leistung der ges. PV: 1.040,00 EUR)
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftig (max. Leistung der ges. PV: 1.510,00 EUR)




Die in Zusammenarbeit mit der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG  angebotene Pflege-Versicherung erhielt in diesem Jahr in einem unabhängigen Versicherungsvergleich der Ratingagentur Morgan & Morgan mit 5 Sternen die höchste Auszeichnung.


Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Schutz Ihrer Familie vor hohen Pflegekosten
  • Beste Pflegevorsorge zur Sicherung der Lebensqualität
  • Rentenzahlung nach klarer Definition, unabhängig von der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Leistungsgarantie bei vorliegen der gesetzlichen Pflegestufe I, II oder III
  • Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit infolge von Demenz
  • Pflegeplatz-Garantie innerhalb von 24. Std.

Mann, 30 Jahre:       
Pflegestufe 1: Beitragsbefreiung
Pflegestufe 2: 500,00 EUR monatliche Rente
Pflegestufe 3: 1.000,00 EUR monatliche Rente

Monatsbeitrag
einschl. 19 % Versicherungssteuer:        20,48 EUR